Dieselbe WhatsApp-Nachricht, zwei Blasen: „im Internet steht 40 % staatlich und 40 % regional; die 60 % sehe ich nicht“. Dann: „es heißt, es müsse mehr sein als nur die Module. Fenster, Wärmepumpe und so weiter.“ Das ist kein verwirrter Kunde. Das passiert, wenn drei verschiedene Steuerkästen in einem Satz plattgedrückt werden. Dieser Artikel ist die Antwort, die wir weiterleiten können sollten.
Die drei Sätze, klar:
- Die staatlichen 60 % sind der Kasten für die energetische Sanierung des Gebäudes. Keine Verkaufserfindung, und sie werden nicht durch neue Fenster „freigeschaltet“.
- Die 40 % in der Comunitat Valenciana sind ein anderer (regionaler) Abzug, mit einer Höchstbemessungsgrundlage von 8.800 € beim Hauptwohnsitz. Sie ersetzen die 60 % nicht: sie lassen sich addieren, wenn die Akte sauber ist.
- Sie brauchen keine Wärmepumpe und keine neuen Fenster, um in die staatlichen 40 % oder 60 % zu kommen. Die Vorschrift verlangt das Ergebnis im Energieausweis (CEE), keine Einkaufsliste.
Als wären Sie acht: ein Abzug ist kein Rabatt auf der Rechnung. Die Firma kassiert trotzdem. Nächstes Jahr lässt die Hacienda Sie weniger Steuern zahlen … aber nur, wenn Sie Steuern zu zahlen hatten. Ist Ihr Hacienda-Sparschwein leer, kauft Ihnen die 60 % kein Dach.
Was Sie online gelesen haben, ist nicht ganz falsch. Es ist ein anderer Kasten. Die staatlichen 40 % gibt es. Die 60 % auch. Sie zu vermischen — und dann noch mit den valencianischen 40 % — ist der Ursprung des Durcheinanders.
Es gibt drei staatliche Sätze, und sie messen Verschiedenes
Der staatliche Abzug für Energieeffizienzmaßnahmen (Zusatzbestimmung 50 des spanischen IRPF-Gesetzes) ist nicht „40 % oder 60 %, je nach Verkäufer“. Es sind drei Türen mit drei Kennzahlen:
| Was der Ausweis verbessern muss | Wie man es meist erreicht | % und Höchstgrundlage | |
|---|---|---|---|
| 20 % | Der Heiz- und Kühlbedarf (≥ 7 %) | Fenster, Dämmung, Verschattung. Solarmodule gehören hier fast nie hin. | Max. Grundlage 5.000 € |
| 40 % | Der nicht erneuerbare Primärenergieverbrauch der Wohnung (≥ 30 %), oder Klasse A/B | Photovoltaik auf dem Dach dieser Wohnung. Manchmal eine Wärmepumpe. | Max. Grundlage 7.500 € |
| 60 % | Dasselbe, aber für das Gebäude: energetische Sanierung zu Wohnzwecken (≥ 30 % nicht erneuerbare Primärenergie, oder Klasse A/B) | Dieselbe Photovoltaik, wenn der Ausweis der des Gebäudes ist. Eigentümergemeinschaft — oder ein Einfamilienhaus, das das Gebäude ist. | Max. kumulierte Grundlage 15.000 € |
Da liegt das Fenster-Missverständnis. Wer sagt „für 60 % braucht man mehr als Module“, liest fast immer die 20-%-Zeile — den Heizbedarf — und legt sie auf die 60-%-Zeile. Das sind verschiedene Indikatoren. Ein neues Fenster senkt den Heizbedarf. Ein Solarmodul senkt die nicht erneuerbare Primärenergie, weil Sie weniger Netzstrom mit fossilem Mix beziehen. Die Hacienda verlangt nicht beides im selben Kasten.
Warum die 60 % energetische Sanierung heißen (und warum das nicht „das ganze Haus aufreißen“ bedeutet)
Die 60 % sind kein Preis für erlittene Bauarbeiten. Es ist der Satz für die energetische Sanierung von Gebäuden mit überwiegender Wohnnutzung. Das Gesetz zählt nicht „Fenster + Wärmepumpe + Module“ auf. Es zählt ein Ergebnis: der Energieausweis des Gebäudes, vorher und nachher, muss mindestens 30 % weniger nicht erneuerbare Primärenergie oder Klasse A oder B ausweisen.
Ein Einfamilienhaus ist ein Gebäude. Ein Wohnblock auch. Was sich ändert, ist nicht „ob Sie eine Eigentümergemeinschaft haben“, sondern ob der vorgelegte Ausweis der des Gebäudes ist und ob die Verbesserung trägt. Der Internet-FAQ, der 60 % „nur für Nachbargemeinschaften“ reserviert, liegt halb richtig: stimmt, dass 60 % nicht der Kasten für eine einzelne Wohnung mit Wohnungsausweis ist; falsch, „Gebäude“ in „nur wenn ihr viele seid“ zu verdrehen.
In der Praxis:
- Dach eines Einfamilienhauses / Solarpergola auf dem Grundstück. Das Haus ist das Gebäude. Erfüllt der Gebäudeausweis 30 % (oder A/B), ist der stimmige Kasten die energetische Sanierung: 60 %.
- Wohnung im Block, Module nur für Sie, Ausweis der Wohnung. Hier erscheinen meist die staatlichen 40 %. Nicht weil eine Wärmepumpe fehlt: weil Sie nicht das Gebäude sanieren, sondern eine Wohnung verbessern.
- Gemeinschaftsdach, Ausweis des Blocks. 60 %. Jeder Nachbar setzt seinen Anteil an. Details: 60 % in der Eigentümergemeinschaft. Dieser Satz gilt bis zum 31. Dezember 2027 (Königliches Dekret-Gesetz 16/2025).
Die 60 % werden nicht „freigeschaltet“, indem man mehr kauft. Sie werden mit dem Energieausweis des Gebäudes nachgewiesen. Reicht der Ausweis nicht, retten weder Schaufenster-Wärmepumpe noch Katalogfenster ein schlecht gebautes Excel. Reicht er mit den Modulen, muss man keine Sanierung erfinden.
Die eigentliche Frage: brauchen Sie Wärmepumpe, Fenster oder „andere Arbeiten“?
Nein. Das IRPF-Gesetz sagt nicht „Photovoltaik plus Wärmepumpe“ oder „Photovoltaik plus Fenster“ als Voraussetzung für 40 % oder 60 %. Es sagt, was der Ausweis sagen muss.
Die Module allein reichen für die Kennzahl, auf die es in diesen zwei Kästen ankommt — nicht erneuerbare Primärenergie — meist aus, weil Sie Netz-kWh durch erneuerbare kWh ersetzen. Das ist Physik des Ausweises, kein Verkaufstrick.
Woher kommt also „es muss noch etwas dazu“?
- Aus der Vermischung des 20-%-Satzes (Bedarf: Fenster, Dämmung) mit 40/60 (Primärenergie: Module).
- Aus der Vermischung der energetischen Sanierung für die Einkommensteuer mit der Sanierung für die Mehrwertsteuer (andere Schwellen, Art. 91; siehe 10 % vs. 21 % IVA).
- Aus der Vermischung des Abzugs mit Next-Generation-Förderung, deren Checklisten manchmal Fotos von Wärmeerzeugern verlangen. Anderes Verfahren. Deshalb haben wir Next Generation eingestellt.
Wann Wärmepumpe oder Fenster Sinn ergeben
Wenn der Ausgangsausweis ein Desaster ist und die Module die 30 % nicht schaffen — das kommt vor, vor allem wenn fast Ihre ganze Primärenergie Heizöl oder Gas ist und Strom wenig wiegt —, dann kann der Kesselwechsel zur Wärmepumpe oder eine Hülle den Ausweis schließen. Das macht aus der Wärmepumpe keine gesetzliche Maut. Es macht sie zum Werkzeug, wenn die Zahl nicht kommt. Deshalb kommt der Ausweis vor dem Paketverkauf.
Die 40 % der Comunitat Valenciana: anderer Abzug, Obergrenze 8.800 € Grundlage
Die 40 %, die Sie auf Seiten der Generalitat sehen, sind nicht die staatlichen 40 %. Es ist der regionale Abzug für Eigenverbrauch oder Erneuerbare in der Comunitat Valenciana:
- 40 % der Investition im Hauptwohnsitz.
- 20 % im Zweitwohnsitz.
- Höchstgrundlage: 8.800 € je Wohnung. 40 % von 8.800 sind 3.520 €. Das ist nicht „Sie bekommen 8.800 zurück“. Das ist nicht „40 % der ganzen Anlage“, wenn die Grundlage über 8.800 liegt: die gesetzliche Grenze schneidet dort.
- Es braucht eine Bescheinigung des IVACE.
- Mit dem staatlichen Abzug kombinierbar, wenn die Akte sauber ist.
Beispiel 12.000 € Grundlage, Hauptwohnsitz in der C. Valenciana, staatliche 60 %:
- Staatlich 60 % × 12.000 = 7.200 €.
- Regional 40 % × 8.800 = 3.520 €.
- Abzüge gesamt: 10.720 €.
40 % + 40 % ist nicht das, was Sie online gesehen haben. Es sind 60 % staatlich (wenn der Gebäudeausweis trägt) + 40 % regional auf höchstens 8.800 €. Zwei Vorschriften, zwei Deckel, ein Dach.
„Dann kostet eine Anlage für 10.000 € also nichts?“
Nein. Drei Sätze vom Schulhof:
- Sie zahlen die Anlage jetzt (an die Firma, mit Mehrwertsteuer).
- Die Hacienda überweist Ihnen keinen Scheck. Sie dürfen ein Stück von dem abziehen, was Sie in der Steuererklärung zahlen würden. Das ist ein Abzug: Erlaubnis, Ihr Steuersparschwein zu leeren, nicht die Kasse von A Todo Sol.
- Wenn Sie fast keine Einkommensteuer zahlen, ist das Sparschwein fast leer. Die Erlaubnis über 9.520 € nützt nichts, wenn nur 800 € drin sind.
Die 7.000, 10.000 und 15.000 € in den Tabellen sind der Preis der Arbeiten (die Grundlage). Die IVA, fast immer 21 % am fertigen Haus, kommt extra und verschwindet nicht mit den 60 %.
Comunitat Valenciana — 60 % staatlich + 40 % regional (Deckel: 8.800 € Grundlage)
Die valencianischen 40 % gelten nicht für die ganze Anlage, wenn sie über 8.800 € liegt. Schnitt dort: 40 % × 8.800 = 3.520 €.
| Preis der Arbeiten | Staat (60 %) | Valencia (40 %, max. auf 8.800 €) | Summe der Erlaubnisse | Was von den Arbeiten bleibt (wenn Sie genug Steuern haben) |
|---|---|---|---|---|
| 7.000 € | 4.200 € | 2.800 € | 7.000 € | 0 € Grundlage + IVA |
| 10.000 € | 6.000 € | 3.520 € (nicht 4.000: der Deckel bei 8.800 schneidet) | 9.520 € | 480 € Grundlage + IVA |
| 15.000 € | 9.000 € | 3.520 € | 12.520 € | 2.480 € Grundlage + IVA |
Die Zeile 10.000 € noch einmal: es kommt nicht bei null raus. Es bleiben 480 € Arbeiten plus IVA. Und das nur, wenn in der Erklärung mindestens 9.520 € Steuer waren.
Region Murcia — dieselbe Anlage, anderes regionales Sparschwein
Murcia kopiert Valencia nicht. Der regionale Satz hängt vom Einkommen ab (50 % / 37,5 % / 25 %, und null ab 60.000 € individueller Bemessungsgrundlage). Der Deckel ist keine 8.800-Grundlage, sondern höchstens 7.000 € Abzug. Die Tabelle nutzt 50 % (mittlere Einkommen, Einzelveranlagung unter 35.000 €). Wer viel verdient, bekommt von Murcia nichts.
| Preis der Arbeiten | Staat (60 %) | Murcia (50 %, max. 7.000 € Abzug) | Summe der Erlaubnisse | Was bleibt (wenn Steuern da sind) |
|---|---|---|---|---|
| 7.000 € | 4.200 € | 3.500 € | 7.700 € | 0 € Grundlage + IVA |
| 10.000 € | 6.000 € | 5.000 € | 11.000 € | 0 € Grundlage + IVA |
| 15.000 € | 9.000 € | 7.000 € (50 % von 15.000 wären 7.500; der Deckel bei 7.000 schneidet) | 16.000 € | 0 € Grundlage + IVA, wenn beide Sparschweine mitspielen |
Das Beispiel, das „es kostet mich 100 % nichts“ tötet
Ana setzt in Alicante Module für 10.000 €. Im Excel: 9.520 € Erlaubnis. In Anas Erklärung verlangt die Hacienda nur 2.000 € Einkommensteuer. Ana bekommt nicht 9.520. Sie darf diese 2.000 nicht zahlen. Die restlichen 7.520 bleiben Papier. Nur wer Steuern zum Abziehen hat. Ohne Steuern keine Magie.
Was den Abzug wirklich kippt (und das sind nicht fehlende Fenster)
- Barzahlung.
- Eine schmutzige Rechnung — 10 % IVA, wo 21 % gelten.
- Kein Energieausweis vorher/nachher, wenn der staatliche Kasten ihn verlangt.
- In der C. Valenciana: IVACE überspringen.
- Eine Förderung kassieren und sie nicht von der Grundlage abziehen.
Wir sind keine Steuerberater; Ihre gestoría hat das letzte Wort. Was wir nicht tun: Ihnen eine Maut-Wärmepumpe für 60 % verkaufen, die der Ausweis nachweist, oder so tun, als wären die valencianischen 40 % „bis 8.800 € auf die Hand“, wenn 8.800 € die Grundlage sind.
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Orientierender Rahmen: Zusatzbestimmung 50 IRPF; Königliches Dekret-Gesetz 16/2025 (60 % an Wohngebäuden bis 31.12.2027); regionaler Abzug der Comunitat Valenciana (40 % Hauptwohnsitz, 20 % Zweitwohnsitz, max. Grundlage 8.800 €, IVACE). Stand Mai 2026. Keine individuelle Steuerberatung.