Wenn Sie in einer Eigentümergemeinschaft wohnen und Sie schon einmal mit dem Gedanken gespielt haben, Solarmodule auf dem Gemeinschaftsdach zu installieren, dann ist jetzt der entscheidende Moment, den Schritt zu wagen.
Der Steuerabzug von 60 % für die Installation von Solarmodulen an Gebäuden wird bis 2027 verlängert.
Vor Kurzem wurde im BOE das Real Decreto-ley 16/2025 veröffentlicht – eine Regelung mit ausgezeichneten Nachrichten für die Ersparnis der Haushalte: Der „starke“ Abzug von 60 % bei der IRPF (spanische Einkommensteuer) für die energetische Sanierung von Wohngebäuden wurde offiziell bis zum 31/12/2027 verlängert.
Während andere Förderungen für Einfamilienhäuser kürzere Fristen haben, hat die Regierung den Eigentümergemeinschaften zwei zusätzliche Jahre Spielraum eingeräumt. Bei Atodosol erklären wir Ihnen, warum das die größte steuerliche Chance des Jahrzehnts für Ihr Gebäude ist.
Worin besteht dieser Abzug von 60 % genau?
Wir sprechen nicht von einer Förderung, die jahrelang auf sich warten lässt, sondern von einem direkten Abzug in Ihrer Einkommensteuererklärung.
Anders als bei kleineren Arbeiten in einzelnen Wohnungen erlaubt der Abzug für die energetische Sanierung eines gesamten Gebäudes, dass jeder Miteigentümer 60 % des Investitionsanteils absetzt, den er für die Photovoltaikanlage zu zahlen hat.
Ein praktisches Beispiel: Wenn die Sonderumlage für die Solaranlage Ihrer Gemeinschaft Sie 6.000 € kostet, könnten Sie 3.600 € direkt in Ihrer nächsten Einkommensteuererklärung zurückholen. Am Ende sinkt die tatsächliche Nettoinvestition drastisch – die günstigste Art, auf gemeinschaftlichen Eigenverbrauch umzusteigen.
Die Voraussetzungen: Was muss Ihr Gebäude erfüllen?
Damit Hacienda (spanische Steuerbehörde) diesen Abzug anerkennt, legt die Regelung klare technische Kriterien fest:
- Verbrauchssenkung: Die Maßnahme muss bewirken, dass das Gebäude seinen nicht erneuerbaren Primärenergieverbrauch um mindestens 30 % senkt.
- Bessere Energieklasse: Gültig ist es auch, wenn das Gebäude nach der Installation die Energieklasse „A“ oder „B“ erreicht.
- Investitionsgrenze: Die jährliche Höchstbemessungsgrundlage, auf die die 60 % angewendet werden, beträgt 15.000 € pro Steuerpflichtigem – deutlich mehr als in den Vorjahren.
Bei Atodosol übernehmen wir die technische Vorstudie und die notwendigen Zertifikate, damit sichergestellt ist, dass Ihre Gemeinschaft diese Anforderungen erfüllt, bevor auch nur eine Schraube bewegt wird.
Warum Sie nicht bis 2027 warten sollten
Auch wenn die Verlängerung uns bis Ende 2027 Luft verschafft, ist Warten für eine Eigentümerversammlung aus drei Gründen keine gute Strategie:
- Die Bearbeitungszeiten: Zwischen der Anforderung der Studie, der Diskussion in der Versammlung, der Genehmigung der Sonderumlage und der Ausführung der Arbeiten können Monate vergehen.
- Sofortige Ersparnis: Je früher Sie die Solarmodule installieren, desto früher senken Sie die gemeinschaftliche Stromrechnung (Aufzüge, Beleuchtung, Tiefgaragen usw.).
- Überlasteter Markt: Je näher die Frist 2027 rückt, desto größer wird der Andrang bei den Installateuren. Wer zuerst kommt, bekommt eine Installation ohne Wartezeit und mit den besten verfügbaren Materialien.
A Todo Sol für Eigentümergemeinschaften
Wir wissen, dass die Abwicklung einer Baumaßnahme in einer Eigentümergemeinschaft komplex wirken kann. Deshalb bieten wir bei A Todo Sol einen komplett schlüsselfertigen Service. Wir verkaufen die Abwicklung nicht separat. Unser Anspruch ist, Ihnen die Lösung betriebsbereit und mit erledigter Bürokratie zu übergeben:
- Umfassende Machbarkeitsstudie: Wir analysieren Ihr Dach und berechnen die tatsächliche Ersparnis, bevor wir anfangen.
- Energiezertifikate inklusive: Wir erledigen den Energieausweis (CEE) vor und nach der Maßnahme – unverzichtbare Voraussetzung, um Ihren Abzug von 60 % abzusichern.
- Belege für die Steuererklärung: Wir übergeben jedem Miteigentümer sämtliche technischen und administrativen Unterlagen, damit die Geltendmachung des Abzugs in seiner Erklärung einfach und fehlerfrei gelingt.
Jetzt ist der Moment, in Ihrem Viertel den Wandel anzuführen. Lassen Sie dieses Zeitfenster nicht verstreichen, das 2027 schließt.