Uns haben bereits mehrere Fälle eigener Kunden mit begrenzten Prüfungen der Hacienda (spanische Steuerbehörde) erreicht, weil sie den Steuerabzug für ihre Solaranlage geltend gemacht … und danach die Next-Generation-Förderung auf dieselben Euro kassiert haben. Die Warnung ist nicht theoretisch: Die Hacienda gleicht die Katasterreferenz Ihrer Immobilie mit den Förderbescheiden der Autonomen Region ab. Tauchen beide Dinge auf, sind Sie leicht überführt.
Wir haben es Ihnen gesagt, als wir die Abwicklung der NextGen-Anträge gestoppt haben: Der durch eine Förderung gedeckte Teil wird aus der Bemessungsgrundlage des Steuerabzugs herausgerechnet. Wer diesen Rat nicht befolgt hat, steht drei Jahre später vor einem teuren Cocktail: Rückzahlungsbetrag + Verzugszinsen + Sanktion, zusätzlich zu dem, was er externen Beratern bereits für einen NextGen-Vorgang gezahlt hat, der sich über Jahre zieht. Erbärmliche Bürokratie mit echtem wirtschaftlichem Schaden.
Nuance: Die NextGen-Förderung für Solarmodule (RD 477/2021) ist in der IRPF (spanische Einkommensteuer) nicht steuerpflichtig (Zusatzbestimmung 5.4 LIRPF; V0012-25) – anders als beim MOVES-Programm. Deshalb geht die Förderung in den folgenden Tabellen in voller Höhe ein. Das Problem ist nicht die Einkommensteuer auf die Förderung: Das Problem ist, dass sie Ihnen womöglich die Bemessungsgrundlage des Abzugs wegnimmt, dass sie Jahre dauert und dass die Hacienda, wenn Sie zu viel abgesetzt haben, mit Zinsen und Sanktion nachveranlagt.
Über die Vorschrift lässt sich nicht streiten
Die Zusatzbestimmung 50, Absatz 4, des Gesetzes 35/2006 über die IRPF sagt wörtlich, dass von der Bemessungsgrundlage des Abzugs die geförderten Beträge abzuziehen sind (oder solche, die es aufgrund eines endgültigen Bewilligungsbescheids sein werden).
Die Generaldirektion für Steuern hat das in verbindlichen Auskünften (offizielle Datenbank der Hacienda) bestätigt:
- V2092-24 (26/09/2024): Der bewilligte Betrag ist aus der Bemessungsgrundlage herauszunehmen, auch wenn Sie ihn noch nicht erhalten haben.
- V1125-25 (27/06/2025): Haben Sie den Abzug bereits geltend gemacht und die Förderung kommt später, müssen Sie nachveranlagen (Art. 59 der IRPF-Durchführungsverordnung): Der zu Unrecht abgezogene Betrag ist der Steuerschuld des Jahres der Bewilligung hinzuzurechnen, zuzüglich Verzugszinsen.
Es geht nicht um eine „NextGen-Unvereinbarkeit" als Slogan. Es ist das Einkommensteuergesetz, angewandt auf Ihre Katasterreferenz.
Konkretes Beispiel: Anlage für 8.800 €
Hauptwohnsitz in der Comunitat Valenciana, nachgewiesene Verbesserung für den staatlichen Abzugssatz von 60 %, dazu 40 % regional. Auf 8.800 € kann das bis zu 100 % der Investition über Steuerabzüge ergeben (5.280 € staatlich + 3.520 € regional).
Drei Jahre später trifft eine Next-Generation-Förderung von 6.500 € für dieselbe Anlage ein.
Weg A – Sie haben auf uns gehört: nur Steuerabzug, kein NextGen
| Position | Betrag |
|---|---|
| Kosten der Anlage | 8.800 € |
| Staatlicher Abzug 60 % | 5.280 € |
| Regionaler Abzug 40 % | 3.520 € |
| Steuerersparnis gesamt | 8.800 € (100 %) |
| NextGen-Vorgang, Berater, Wartezeit | 0 € |
| Prüfung der Hacienda wegen doppelter Begünstigung | Keine |
| Nettokosten der Anlage | 0 € |
Ende der Geschichte. Bescheinigungen, Steuererklärung, fertig.
Weg B – Sie haben nicht auf uns gehört: 100 % abgesetzt und obendrein NextGen beantragt
Jahr 1: Sie machen 8.800 € an Abzügen geltend. Jahre 1–3: Sie zahlen externe Berater, Papierkram, Nachforderungen. Jahr 3: Sie erhalten 6.500 € Förderung. Kurz darauf: begrenzte Steuerprüfung. Die Hacienda hat Ihr Catastro (spanisches Liegenschaftskataster) mit dem Förderbescheid abgeglichen.
Korrekte Bemessungsgrundlage nach der Förderung: 8.800 − 6.500 = 2.300 €. Sie hätten nur auf diese 2.300 € absetzen dürfen:
- Staatlich 60 % von 2.300 € = 1.380 €
- Regional 40 % von 2.300 € = 920 €
- Korrekte Summe: 2.300 €
Da Sie 8.800 € geltend gemacht haben, sind 6.500 € an Abzug zu Unrecht erfolgt (genau deshalb, weil 60 % + 40 % = 100 % des geförderten Teils ergeben). Das heißt nicht „die Förderung zurückzahlen": Es heißt, die Steuerersparnis zurückzuzahlen, die Ihnen auf ebendiese Euro nicht zustand. Und obendrauf kommen Zinsen und Sanktion.
| Position | Betrag |
|---|---|
| Kosten der Anlage | 8.800 € |
| Anfangs geltend gemachter Abzug (60 % + 40 %) | − 8.800 € |
| Erhaltene NextGen-Förderung (Jahre später) | − 6.500 € |
| An die Hacienda zurückzuzahlen (unberechtigter Abzug) | + 6.500 € |
| Verzugszinsen (Bsp. ca. 3 Jahre) | + 900 € |
| Sanktion (realistisches Beispiel; solche Fälle haben wir gesehen) | + 3.250 € |
| Berater / Steuerbüro für NextGen (jahrelanger Vorgang) | + 1.200 € |
| Tatsächliche Endkosten für den Kunden | 5.350 € |
| Tatsächliche Kosten bei Weg A (nur Steuerabzug) | 0 € |
Praktisches Ergebnis: Die Anlage kostet Sie netto 5.350 € (in diesem Beispiel) statt 0 €, wenn Sie Weg A gegangen wären. Sie behalten zwar die Förderung – aber Sie zahlen die unberechtigte Steuerersparnis zurück, dazu Zinsen, Sanktion und Beraterhonorare. Schlau sein hat sich nicht gelohnt.
Warum man Sie so leicht erwischt (Katasterreferenz)
Dafür braucht es keine filmreife Steuerfahndung. Die Vorschriften sehen den Informationsaustausch zwischen den Autonomen Regionen und der Steuerverwaltung über endgültige Förderbescheide im Zusammenhang mit Energieeffizienzmaßnahmen vor, samt der betroffenen Katasterreferenzen. Wenn in Ihrer Steuererklärung der Abzug für diese Immobilie steht und in der Förderdatei dieselbe Parzelle bzw. dasselbe Objekt, erfolgt der Abgleich automatisch.
Deshalb treffen die begrenzten Prüfungen jetzt ein: Das ist kein Pech. Das ist ein Datenbankabgleich.
Was tun, je nachdem, wo Sie stehen
- Sie haben NextGen noch nicht beantragt / können noch zurücktreten: Bleiben Sie beim Abzug zu 100 %. Das empfehlen wir und das wickeln wir ab.
- Antrag läuft, kein endgültiger Bescheid: Solange keine bestandskräftige Bewilligung vorliegt, muss die Bemessungsgrundlage nichts abziehen (siehe Auskunft V1368-23). Prüfen Sie, ob Sie den Antrag zurückziehen, bevor er bewilligt wird.
- Sie haben bereits einen Bescheid / bereits Geld erhalten: Setzen Sie den geförderten Teil nicht ab. Haben Sie ihn schon abgesetzt, veranlagen Sie in der Steuererklärung des Bewilligungsjahres nach (unberechtigter Betrag + Zinsen). Am besten mit Ihrem Berater – bevor die Prüfung ins Haus kommt.
Unser Fazit
Die Next-Generation-Förderung für Solarmodule kommt nicht „on top" zum Steuerabzug: Auch wenn sie in der IRPF steuerfrei ist, konkurriert sie um dieselben Euro, dauert Jahre und hinterlässt eine Spur im Kataster. Wir haben das Ende dieses Films bei Kunden schon gesehen, die den Rat ignoriert haben: begrenzte Prüfung, Rückzahlungen, Zinsen, Sanktion und das Geld, das für externe Berater zum Fenster hinausgeworfen wurde.
Wenn Sie die Wahl haben, wählen Sie den sauberen steuerlichen Weg. Wenn Sie schon verstrickt sind, sprechen Sie jetzt mit Ihrem Steuerberater – nicht erst, wenn der Brief kommt.
Dies sind allgemeine Informationen auf Grundlage des spanischen Einkommensteuergesetzes, seiner Durchführungsverordnung und verbindlicher Auskünfte der DGT; sie ersetzen keine individuelle Beratung zu Ihrem Fall. Wenn Sie die Zahlen Ihrer Anlage durchrechnen möchten, nutzen Sie den Ersparnisrechner oder kehren Sie zur Analyse Next Generation oder Steuerabzug – was lohnt sich mehr? zurück.